Was tun mit einem beschädigten Baum: Wohin kann man sich wenden und darf man ihn selbst fällen?

Bäume

Das Gesetz unterscheidet zwischen gefährlichen und risikobehafteten Bäumen, je nach dem potenziellen Risiko für andere. Ein gefährlicher Baum ist lediglich umsturzgefährdet, während ein risikobehafteter Baum die Gefahr birgt, dass er umstürzt und dadurch Leben oder Eigentum schädigt. Sobald eine potenzielle Gefahrenquelle identifiziert ist, wird das Wohnungsamt kontaktiert, dessen Mitarbeiter den Zustand des Baumes beurteilen. Auf Grundlage der gesammelten Informationen wird entschieden, wie der Baum fachgerecht beschnitten wird.

Was sagt das Gesetz?

Ein Baum gilt als unsicher, wenn zwei Indikatoren vorliegen. Der erste Indikator ist sein Standort in der Nähe stark frequentierter Bereiche wie Wege, Parks, Eingänge usw. Der zweite Indikator ist das Vorliegen eines der folgenden Kriterien:

  • In der Krone befinden sich große, abgestorbene Äste;
  • Große, deformierte Äste hängen herab;
  • eine große Anzahl von Fäulnisspuren;
  • das Vorhandensein mehrerer Vertiefungen;
  • starker Pilzbefall des Stammes;
  • Der Stamm ist von tiefen Rissen übersät;
  • Große, zuvor abgebrochene Äste liegen verstreut am Fuße des Hauses;
  • Der Neigungswinkel des Rumpfes beträgt mehr als 40-45º;
  • Schäden am Wurzelsystem sind sichtbar;
  • Der Bodenpegel in der Nähe der Pflanzen wurde verändert;
  • Änderung der Standardfarbe.

Pflanzen, die von abgestorbenen Bäumen umgeben sind, sind gefährdet. Dies deutet wahrscheinlich auf einen hohen Schädlings- oder Krankheitsbefall in der Region hin. Auch Gebiete, in denen kürzlich Bäume gerodet wurden, sind gefährdet. Mit zunehmender Windlast verliert die verbleibende Vegetation ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber widrigen Umweltbedingungen.

Durchführung regelmäßiger Inspektionen

Die Umweltgesetzgebung unterscheidet zwischen Schäden und natürlichen, artenspezifischen Merkmalen. Grundstücksbesitzer und Wohnungsbaugesellschaften kontrollieren regelmäßig Bäume. Diese Kontrolle wird nach Starkregen oder starken Winden wiederholt. Dabei werden Wurzeln, Äste und Stamm untersucht. Sobald Veränderungen festgestellt werden, wird ein Sachverständiger hinzugezogen, um den Zustand des Baumes zu dokumentieren. Können die festgestellten Schäden nicht als natürlich eingestuft werden, wird die Fällung des Baumes beschlossen.

  • Verlust der Lebensfähigkeit;
  • verloren ihre ästhetischen Eigenschaften;
  • durch äußere Einflüsse wie Witterung oder Menschen beschädigt;
  • austrocknen;
  • von Schädlingen und Krankheitserregern befallen.

Der erstellte Bericht ordnet die Grünfläche einer Kategorie zu. Beispiele hierfür sind IV – abnehmend, V – einjähriges Totholz, VI – mehrjähriges Totholz usw. Vertreter der Betreiberorganisation legen den Umfang der erforderlichen Maßnahmen fest.

Formationsschnitt, Pflegeschnitt und Auslichtung kommen zum Einsatz. Die Entfernung der Pflanze ist der letzte Ausweg. Fachleute orientieren sich bei ihrer Arbeit an einer Liste von Kriterien, die für jede Art spezifisch sind. Nur wenn die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, gilt die Fällung als fachgerecht durchgeführt. Jede Abweichung von den Bestimmungen wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die frühzeitige Erkennung und Entfernung von Gefahrenbäumen verringert das Risiko von Schäden an Menschenleben und Eigentum. Grünflächen in der Nähe öffentlicher Einrichtungen werden ständig überwacht. Unbefugtes Fällen ist gesetzlich verboten, daher werden diese Arbeiten von dafür zugelassenen Unternehmen durchgeführt. Sobald ein potenziell gefährlicher Baum identifiziert wird, wird ein Experte zur Beurteilung der Lage hinzugezogen.

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